1. September 2020

Förderungen für Haus- und Holzbau: Geldgeschenke für das neue Zuhause

Verschiedene Förderprogramme erleichtern die Finanzierung des neuen Zuhauses. Bestimmte Fördergelder gibt es sogar nur für den Holzbau und für den Bau eines Holzhauses. Im Förderdschungel verlieren viele Bauwillige leicht den Durchblick, weil sich die Förderbedingungen beim Hausbau immer wieder ändern. Wir geben einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Fördertöpfe – aber auch unser Bericht wird sicher nur eine begrenzte Halbwertzeit haben.

Am Anfang möchten wir eine frohe Kunde für Freunde von Holzhäusern aus unserer Heimat NRW vorstellen. Das Land Nordrhein-Westfalen war bisher sicherlich nicht unbedingt als Wiege des Holzbaus bekannt. Seit Februar 2020 unterstützt die NRW.Bank im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes gezielt Bauherren, Baufrauen und Baufamilien, die sich für den Bau eines Holzhauses in Nordrhein-Westfalen entscheiden. Auf diese Weise möchte Nordrhein-Westfalen den nachhaltigen Holzbau stärken, da der Baustoff aus dem Wald als Kohlen­dioxid­speicher bereits beim Bau zum Klima­schutz beiträgt. Bauwillige, die sich für ein Holzhaus entscheiden, erhalten neben zins­günstigen Zusatz­darlehen von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit einen Tilgungsnachlass von 50 Prozent.

Jeder, der baut, kann daher bei einem Bauvorhaben mit Holzanteil mit einem Geschenk von bis zu 7.500 Euro rechnen. Und dies funktioniert so: Das verbaute Holz wird im Rahmen des Förderprogramms pro Kilogramm mit 80 Cent bezuschusst. Förderberechtigt ist nur zertifiziertes und fest im Gebäude verbautes Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft (PEFC, FSC). Nur Bauholz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern schützt das Klima und kann durch die Einlagerung von Kohlenstoff in einem Holzhaus einen positiven Einfluss auf den Klimawandel ausüben. Holzfenster, Türen oder Holzfußböden können bei diesem Programm leider nicht geltend gemacht werden, obwohl auch diese Holzprodukte prinzipiell zum Klimaschutz beitragen können.

Holzhaus Förderung NRW:
80 Cent für jedes Kilogramm Holz

Pro Kilogramm Holz wird das Bauen mit Holz mit einem Zusatzdarlehen von 80 Cent gefördert, zurückgezahlt werden muss aber nur die Hälfte. Wenn zum Beispiel in einem 140 Quadratmeter großen Einfamilienhaus aus Holz etwa 30 Kubikmeter Holz verbaut werden, sieht die Rechnung folgendermaßen aus. Das Bauholz, welches meist von der Fichte stammt und pro Kubikmeter circa ein Gewicht von 470 Kilogramm aufweist, wiegt insgesamt 14.100 Kilogramm. Multipliziert man diesen Wert mit 80 Cent, kommen wir auf satte 11.280 Euro Zusatzdarlehen. Das Geschenk des Landes Nordrhein-Westfalen für die Errichtung eines klimafreundlichen Holzhauses bemisst sich dann mit 5.640 Euro auf die Hälfte des Darlehens.

Für jeden Bauherrn oder für jede Baufrau sind Fördermöglichkeiten sicher ein hochspannendes Thema. Deshalb beschäftigt sich nahezu jeder, der ein Eigenheim bauen will, früher oder später mit den verschiedenen Förderprogrammen der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW), die den Bau von energieeffizienten Gebäuden und den Erwerb von Wohneigentum unterstützen. Aber auch für den energieeffizienten oder barrierefreien Umbau des Eigenheims gibt es Fördermittel. Wer alles beachtet, dem winken vergünstigte Darlehen, Zuschüsse und andere Subventionen – zunächst einmal ganz unabhängig davon, ob es sich beim Wunschhaus um ein Holzhaus oder ein Massivhaus handelt. Jedoch erreichen professionell gefertigte Holzhäuser die geforderten baulichen Energiestandards für den Erhalt von Fördermitteln meist ohne Umstände.


Bau eines Dachstuhls

Geschenke vom Staat für den Hausbau

An der KfW-Bank kommt keiner vorbei, der sich mit dem Hausbau befasst. Die KfW fördert den Bau oder Erwerb von Wohnungseigentum und den Umbau zu oder den Bau von energieeffizienten Gebäuden mit zinsvergünstigten Darlehen und Tilgungszuschüssen. Profitieren kann hier grundsätzlich jede Privatperson, da es sich um eine staatliche Förderung handelt. Auch das Baukindergeld und Zuschüsse für eine Baubegleitung durch einen Experten lassen sich über die KfW-Förderbank beantragen.

Natürlich sind die Förderungen und das Fördervolumen an gewisse Bedingungen geknüpft. Grundsätzlich gilt: Je höher der Energiestandard des Hauses, desto mehr Geld lässt sich mit einer Förderung sparen. Eine zweite Faustregel bei den KfW-Angeboten lautet: Noch vor dem ersten Spatenstich muss der Antrag für die Förderung gestellt werden. Für durchgeführte Baumaßnahmen und Investitionen lassen sich rückwirkend leider keine KfW-Förderzuschüsse mehr beantragen. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist hierbei obligatorisch. Beantragt wird ein KfW-Darlehen in der Regel über die Hausbank.

KfW-Wohneigentumsprogramm für das neue Zuhause

Das KfW-Wohneigentumsprogramm, auch KfW-Programm 124 genannt, unterstützt durch zinsgünstige Darlehen den Erwerb oder den Bau von selbst genutzten Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Darlehenssumme beläuft sich maximal auf 100.000 Euro bei einer Kreditlaufzeit von 25 Jahren. Das Darlehen versteht sich als Ergänzung zu einem Hauptdarlehen. Entlastend ist neben günstigen Zinsen, dass die erste Zeit nach dem Hausbau – konkret die ersten drei Jahre – tilgungsfrei sind, wenn man dies wünscht. Förderfähig sind bei einem Hausbau sowohl die Grundstücks- und gesamten Baukosten, als auch die Baunebenkosten für den Architekten, Energieberater und die Notar- und Maklergebühren. Selbst die Kosten für Außenanlagen lassen sich fördern.

Beim Erwerb von bereits bestehenden Immobilien lassen sich mit dieser Förderung die Kauf- und die Kaufnebenkosten sowie die Kosten für Umbauten und Sanierungen geltend machen. Für Neubauvorhaben ist die Kombinierbarkeit mit weiteren KfW-Programmen sicherlich interessant. Vor allem mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“, dass auf den Bau oder Kauf eines sogenannten KfW-Effizienzhauses ausgerichtet ist.

Energieeffizient Bauen: Staatliche Förderung für KfW-Effizienzhäuser

Weil die Bundesregierung das klimafreundliche Bauen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele fördert, werden Bauwillige begünstigt, die eine zukunftsorientierte und energieeffiziente Bauweise wie den Holzbau favorisieren. Für den Bau oder Kauf eines neuen sogenannten KfW-Effizienzhauses steht das Programm „Energieeffizient Bauen“ (Kredit 153) zur Verfügung. Wie der Name des Programms nahe legt, fördert die KfW Bauvorhaben, deren Energiebilanz besser ist als gesetzlich vorgeschrieben. Die Energiebilanz des Hauses muss also besser sein als die Energieeinsparverordnung (EnEV) als Mindeststandard bei Neubauten vorschreibt. Ein KfW-Effizienzhaus verbraucht also immer weniger Energie als der Mindeststandard. Die Höhe der Fördersumme hängt entscheidend davon ab, wie stark der festgelegte Mindeststandard beim jährlichen Primärenergiebedarf und beim Wärmeverlust unterboten wird. Zur Erklärung: Die Primärenergie bezieht sich auf die notwendigen Energiemengen für den Betrieb einer Heizung und einer Lüftungsanlage sowie für die Bereitstellung von Warmwasser im Haus. Beim Förderprogramm wird der Einsatz regenerativer Energien prämiert sowie die Wahl des Energieträgers berücksichtigt. Ein KfW-Effizienzhaus zeigt durch eine Prozentzahl an, wie hoch der Energieanteil ist, den er im Vergleich zur EnEV-Mindestanforderung benötigt. Je kleiner die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz und desto höher die Förderung. Beispiel: Ein KfW-Effizienzhaus 55 benötigt nur 55 Prozent der Primärenergie im Jahr, die ein Referenzneubau nutzen würde, der lediglich die EnEV-Mindestanforderungen erfüllt. Anders ausgedrückt: Man spart im Vergleich 45 Prozent Primärenergie.

Zudem muss ein Neubau bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen. Der sogenannte Transmissionswärmeverlust beschreibt die Mengen an Energie, die ein beheizter Neubau nach außen verliert. Die Stichwörter für den Hausbauer in diesem Themenbereich sind „luftdichte Gebäudehülle“ und „Blower-Door Test“. Aktuell fördert die KfW bei Neubauvorhaben die Effizienzklassen 55, 40 und 40plus.


Holzbau

Das KfW-Effizienzhaus 55

Wie schon erwähnt, darf ein Effizienzhaus 55 nur 55 Prozent des EnEV-Primärenergieverbrauchs benötigen, der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle darf 70 Prozent des EnEV-Wertes nicht überschreiten. Erzielen lässt sich dies durch eine sehr gute Wärmedämmung der Außenwände und des Dachbereichs in Kombination mit einer Dreifachverglasung bei Fenstern und Türen. Dazu ist ein Heizsystem vorgeschrieben, das regenerative Energien wie zum Beispiel Pellets nutzt. Die Warmwasserproduktion wird bei einem KfW-55 Effizienzhaus von einer Solarthermie unterstützt. Wenn diese Kriterien erreicht wurden, stehen ein KfW-Kredit von bis zu 120.000 Euro sowie ein Tilgungszuschuss bereit, durch den 15 Prozent der Kreditsumme nicht getilgt werden müssen. Bei der maximalen Kreditsumme wären dies dann 18.000 Euro Tilgungszuschuss.

Das KfW-Effizienzhaus 40

Ein KfW-Effizienzhaus 40 besitzt bereits einen besonders energiesparenden Baustandard. Das Gebäude darf 40 Prozent des Primärenergiebedarfs und 55 Prozent des Wärmeverlustes der EnEV-Referenzwerte nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, muss die Gebäudehülle wärmebrückenfrei konstruiert sein, auch das Dach und die Bodenplatte müssen wärmegedämmt sein. Regenerative Energie wie eine Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einer Pelletheizung sorgen für die Primärenergie im Haus.

Während die Besitzer eines KfW-Effizienzhauses 40 ohnehin von minimalen Heiz- und Energiekosten profitieren, bekommen sie zusätzlich eine attraktive Förderung vom Staat. Mit 20 Prozent der Kreditsumme von 120.000 Euro beträgt der Tilgungszuschuss maximal 24.000 Euro. Diese Summe gibt es je Wohneinheit, was wiederum die Planung einer Einliegerwohnung attraktiv macht. Denn auf diese Weise lässt sich die KfW-Förderung bei allen KfW-Effizienzhaustypen verdoppeln.

Das KfW-Effizienzhaus 40plus

Von den Grundkriterien her unterscheidet sich ein KfW-Effizienzhaus 40plus kaum vom Effizienzhaus 40. Es muss aber zusätzlich über eine kontrollierte Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung von 80 Prozent verfügen sowie über eine Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher für die Stromerzeugung. Alternativ kann der Strom auch über Windenergie oder über eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage mit 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern erzeugt werden. Über ein Benutzerinterface zur Visualisierung des Stromverbrauchs muss jedes Effizienzhaus 40plus zudem verfügen.

Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, steht ein Tilgungszuschuss von 25 Prozent, also maximal 30.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Das-KfW-Effizienzhaus/


Bau eines Dachstuhls

KfW Zuschuss 431:
Energieeffizient Bauen und Sanieren

In Kombination mit den Zuschüssen zum Neubau eines KfW-Effizienzhauses oder für energetische Sanierungen im Bestand (Kredit 153) werden von der KfW auch 50 Prozent der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten für Energieeffizienz übernommen.

Aufgaben wie Leistungen zur Detailplanung, eine Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung oder eine Kontrolle der Bauausführung und die Abnahme und Bewertung der Maßnahmen werden durch den KfW Zuschuss 431 bis maximal 4000 Euro Zuschuss pro Bauvorhaben abgedeckt.

BAFA-Förderung: Hohe Zuschüsse für effiziente Heizungstechnik

Jene Wärmeerzeuger oder Heizungstechnik, die regenerative Energie nutzen und die man zum Erreichen des Status eines Effizienzhauses benötigt, lassen sich ebenfalls fördern. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst zum Beispiel den Kauf und Einbau von Solarkollektoranlagen, energieeffizienten Wärmepumpenanlagen oder emissionsarmen Biomasseanlagen wie Pelletöfen oder Scheitholzanlagen, wenn sie gewissen technischen Mindestanforderungen genügen. Ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten ist dabei erreichbar. Auch Solarthermieanlagen und selbst Gasbrennwertanlagen, die in Kombination mit einem regenerativen Wärmeerzeuger genutzt werden, sind förderfähig.

Eine Verknüpfung der KfW-Förderung und der BAFA-Zuschüsse bietet sich durchaus an – allerdings müssen die Gesamtinvestitionskosten natürlich höher liegen als die Summe von KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss. Damit man vor einer Investition gut beraten wird, fördert die BAFA sogar noch die Inanspruchnahme eines Energieberaters mit einem Zuschuss.

Baukindergeld KfW-Förderbank KfW 424

Familien mit Kindern und Kindergeldanspruch sollten sich auf dem Weg zum Eigenheim das Baukindergeld nicht entgehen lassen. Dies wird ebenfalls über die KfW-Förderbank beantragt (KfW 424). Allerdings sollte man sich mit dem Antrag beeilen, denn Ende 2020 läuft die Förderung über das Baukindergeld offiziell aus. Ein Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung sind für die Antragstellung erforderlich. Ob das Baukindergeld über 2020 verlängert wird, steht derzeit noch nicht fest.

Für das Baukindergeld darf das jährliche Bruttoeinkommen des Haushalts die Summe von 90.000 Euro bei einem einzelnen Kind nicht überschreiten. Bei jedem weiteren Kind dürfen je 15.000 Euro als Freigrenze hinzukommen. Zudem darf der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung nicht vor dem 01.01.2018 unterzeichnet worden sein. Das Haus oder die Wohnung müssen als Ersterwerb die einzige eigene Wohnimmobilie sein. Dies sind die Voraussetzungen für einen monatlichen Zuschuss von immerhin 1200 Euro pro Kind über zehn Jahre. Eine Familie mit drei Kindern kommt so auf einen Gesamtzuschuss von (3 x 1200 x 10) 36.000 Euro.

https://www.baufoerderer.de/finanzieren-foerdermittel/foerdermittel/neubau

Förderung der Länder und Kommunen

Grundsätzlich gilt beim Thema Förderung: Wer nicht fragt, bekommt auch nichts. Deshalb sollten beim Hausbau alle Register gezogen werden. Auch auf Länderebene gibt es Förderbanken, die ganz ähnlich wie die KfW-Bank günstige Darlehen und Zuschüsse für den Bau oder Kauf des Eigenheims gewähren. Die Förderbedingungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, auf den Webseiten der jeweiligen Landesbanken finden sich dazu in der Regel die aktuellen Informationen.

Darüber hinaus versuchen aber auch zahlreiche Kommunen und Gemeinden, den Zuzug in die Region und den Erwerb und Bau von Wohneigentum attraktiv zu machen. Daher existieren auch auf kommunaler Ebene Förderprogramme, die durch Zuschüsse, Vergünstigungen oder Darlehen die Menschen in die Region locken wollen.

Als zukünftige Eigenheimbesitzer eines energieeffizienten Holzhauses in Nordrhein-Westfalen können Sie durch Förderungen folgendes erhalten

  • Bis zu 7.500 Euro vom Land Nordrhein-Westfalen für den Bau eines klimafreundlichen Holzhauses
  • 30.000 Euro KfW-Tilgungszuschuss für ein KfW-Effizienzhaus 40plus
  • Ein zinsgünstiges Darlehen über 120.000 Euro durch die KfW
  • Zusätzliche 100.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW
  • Als Baufamilie pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld
  • Bis zu 4000 Euro Zuschuss für eine fachkundige Baubegleitung
  • Weitere Förderungen und Zuschüsse der Länder und Kommunen
  • Fördermittel der BAFA, beispielsweise für den Einsatz bestimmter Wärmepumpen und Solarthermieanlagen